Das Problem: Windkraftanlagen gehören zu den privilegierten Bauvorhaben im Außenbereich, also außerhalb der Ortschaft. Das bedeutet, die zuständige Baugenehmigungsbehörde (hier Fachbereich Bauen und Umwelt des Landkreises Northeim) muss den Bau der Anlagen genehmigen, wenn sie an dem betreffenden Standort keine…